Freitag, 17. Januar 2014

Sterbehilfe im Kommen

Eine Mehrheit der Deutschen ist für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe

17.01.2014

In einer aufgeklärten Gesellschaft muss ein selbstbestimmter Tod möglich sein, aber Unionspolitiker planen, selbst Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen

Es wird höchste Zeit, dass auch in Deutschland die Politiker damit aufhören, in ganz privaten und wirklich existenziellen Angelegenheiten den Menschen hineinreden zu wollen ("Mein Wille geschehe!"). Eine von Forsa durchgeführte repräsentative DAK-Umfrage von 1.005 Menschen mit einer statistischen Fehlertoleranz von +/- 3 Prozent hat ergeben, dass 70 Prozent der Befragten zumindest bei schwersten Krankheiten für sich die Möglichkeit haben wollen, eine aktive Sterbehilfe zu erhalten. Sie wollen also, dass hier ärztliche Hilfe legalisiert wird. Nur 22 Prozent sagen, sie würden aktive Sterbehilfe für sich persönlich nicht in Anspruch nehmen wollen.


Die "Selbstmordmaschine" des australischen Arztes Philip Nitschke im Londoner Science Museum. Er hat die Organisation Exit International gegründet und bespricht Mittel für Sterbewillige. Auch in Australien spricht sich die Mehrheit für aktive Sterbehilfe aus. Bild: gemeinfrei
Die neue Bundesregierung hat verabredet, endlich die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Das finden 79 Prozent der Befragten auch richtig, schließlich ist für jeden Einzelnen und vor allem auch für Ärzte Rechtssicherheit. Aber Politiker sowohl aus den Reihen der Union wie der designierte CDU-Generalsekretär Peter Tauber oder Gesundheitsminister Hermann Gröhe als auch aus denen der SPD wie Franz Müntefering haben schon angekündigt, dass sie aktive Sterbehilfe auch bei unheilbaren Krankheiten nicht ermöglichen wollen.
Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe machte sich auch dafür stark, die jetzt mögliche Beihilfe zum Suizid noch unter Strafe stellen zu können, also die Entmündigung der Bürger noch zu verstärken. Das soll nicht nur bei gewerbsmäßigen Angeboten geschehen, sondern "bereits dann, wenn Einzelpersonen oder organisierte Personengruppen ein für beliebig viele Wiederholungsfälle nutzbares Dienstleistungsangebot zur Verfügung stellen", was also Organisationen wie Dignitas, EXIT, Dignita. Deswegen muss für Hüppe auch ärztliche Beihilfe zum Suizid bestraft werden, was auch Gröhe unterstützt, der nicht nur kommerziell betriebene, sondern auch "geschäftsmäßige Suizidbeihilfe" etwa von Sterbehilfevereinen, geächtet sehen will (Sterbehilfe, Roger Kusch und die Pharisäer).
Schon allein ein "scheinbar normales Dienstleistungsangebot von Suizidhilfeorganisationen", so argumentiert Hüppe, würde "eine Gefährdung der besonders suizidgefährdeten Menschen" darstellen. Dahinter steckt der übliche Gedanke, dass die Gelegenheit Diebe macht, in diesem Fall also den Hang zum Selbstmord verstärkt. Damit ließe sich auch das Verbot des Verkaufs von Messern, Medikamenten oder Stricken begründen, selbst öffentlich über das Recht auf Suizid und den Möglichkeiten, diesen durchzuführen, zu räsonieren, könnte Gefährdungen verursachen. Den Menschen es unmöglich machen zu wollen, an Mittel heranzukommen und Beratung zu erhalten, um selbst in Würde das Leben zu beenden können, wird dann als human verkauft, bedeutet aber Entmündigung und mitunter die Verordnung, schwere Schmerzen ertragen zu müssen, besonders wenn die immer gerne versprochene Hilfe der Mitmenschen nicht geleistet wird (Religiöse Ärzte verweigern Todkranken eher starke Schmerzmittel).
Ähnlich wie bei der Überwachung vermisst man bei diesem Thema die liberale Position, die eben auch Stärkung der Bürgerrechte bedeutet. Allerdings war hier auch die bei Konservativen und Liberalen ansonsten seltsame, weil seltene Verurteilung des Gewerbsmäßigen vordergründig. Immerhin hatte Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aber einen von der Union abgelehnten Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der zwar die "gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung" mit Gewinnabsicht und auf Wiederholung ausgerichtet verbieten, aber "nicht gewerbsmäßig handelnde Teilnehmer" ausnehmen wollte. Darunter wurden "Angehörige oder andere ihm nahestehende Personen" verstanden, wozu auch ein "langjähriger Hausarzt oder eine entsprechende Pflegekraft" sein konnte, also durchaus auch gewerbsmäßig handelnde Personen.
Jetzt tritt der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki dafür ein, nicht jede Form der aktiven Sterbehilfe zu verbieten. Und er hat gute Argumente, wie er der Welt sagte:
Es ist für mich von zentraler Bedeutung, dass Menschen das Recht haben, ihrem Leben unter Umständen selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Der Staat darf sich nicht anmaßen, den Bürgern eine solche Selbstbestimmung durch ein Gesetz wie das von der Union geplante kategorisch zu verbieten.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe nach § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) verboten. Auch der Versuch ist strafbar. Passive Sterbehilfe, beispielsweise durch Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen mit der auch mutmaßlichen Einwilligung des Betroffenen ist hingegen möglich. Hier wird das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen im Gegensatz zu aktiver Strebehilfe berücksichtigt. Das ist allerdings unsauber ausdifferenziert, das Ausschalten von Geräten wird etwa als Unterlassung gewertet, obgleich es auch ein aktiver Vorgang ist. Es wird nur nichts hinzugeführt, sondern die Versorgung abgebrochen. Würde keine mutmaßliche Einwilligung oder keine Patientenverfügung vorliegen, müsste auch dies als Tötung gelten. Schwierigkeiten gibt es etwa auch bei einem Notstand, etwa § 34 StGB wenn ein Mensch, dessen Leben nicht gerettet werden, zur Verkürzung seines Leidens getötet würde. Ein anderer Fall wäre eine indirekte Sterbehilfe, die durch hohe Gaben von schmerzlindernden Medikamenten die Lebenszeit verkürzt.
Gefragt wurde allerdings nur im Hinblick auf "schwerste Krankheiten", vermutlich würde sich auch ein erheblicher Anteil von Menschen dafür aussprechen, im Prinzip bei schwerer körperlicher oder psychischer Krankheit, vielleicht auch bei ausweglos empfundener Lebensmüdigkeit, über sein Leben selbst entscheiden zu können - und dabei Hilfe annehmen zu dürfen, um in Würde und möglichst schmerzlos aus dem Leben gehen können (s.a. Das Recht zu sterben).
Allerdings wird man sagen müssen, dass nach der Umfrage viele sich gar keine Gedanken darüber machen wollen und das Thema lieber verdrängen. So sagen 41 Prozent sie seien "weniger gut" und 16 Prozent "überhaupt nicht gut" über die geltenden Regeln zur Sterbehilfe informiert. Das wird man so werten können, dass mindestens die Hälfte nicht weiß, was der Stand der Dinge ist. Natürlich nimmt das Wissen mit höherem Alter zu, aber noch immer fast 50 Prozent der Über-60-Jährigen weiß kaum etwas über die bestehende Gesetzeslage. 16 Prozent wollen lieber, dass der Bundestag Sterbehilfe nicht gesetzlich regelt. Warum sie dagegen sind, wurde nicht gefragt. Vielleicht fürchten sie die zu erwartende Bevormundung? 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.